, Bock Christian

Neue Wildschutzgebiete ab 1. August 2024

Die Verordnung über den Wildtierschutz ist auf den 1. August 2024 umfassend überarbeitet worden.

Mit Wirkung per 1. August 2024 ist die kantonale Verordnung über den Wildtierschutz umfassend überarbeitet worden. Die Überarbeitung umfasst insbesondere den Anhang 2, der die Wildschutzgebiete enthält.

Es ist Aufgabe jeder Jägerin und jedes Jägers, sich selbständig über die anwendbaren Regeln vor Antritt der Jagd zu informieren.

Die Informationen können ebenfalls dem Geoportal des Kantons Bern entnommen werden.

Siehe auch Mitteilungsblatt 1-2024, S. 41.