, Bock Christian

Nutzung militärischer Schiessplätze für Kontrollschüsse

Unter gewissen Bedingungen können die sieben im Kanton Bern gelegenen Schiessplätze für Kontrollschüsse genutzt werden.

Das Schiessen mit Feuerwaffen an öffentlich zugänglichen Orten ausserhalb der behördlich zugelassenen Schiessanlässe und ausserhalb von Schiessplätzen ist verboten (Art. 5 Abs. 4 WG). Militärische Schiessplätze können unter bestimmten Voraussetzungen für Kontrollschüsse genutzt werden. Details hierzu finden sich im Schreiben des Bundesamts für Rüstung vom 2. September 2024.