Das Jagdinspektorat beabsichtigt, für das Jahr 2026 und damit die Jagdperiode 2026/2027 eine grössere Änderung im kantonalen Jagdrecht vorzunehmen.
Es ist vorgesehen, drei kantonale Erlasse zu revidieren (mit Verlinkung auf das heute geltende Recht):
- Jagdverordnung (JaV)
- Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden (Wildschadenverordnung, WSV)
- Direktionsverordnung über die Jagd (JaDV)
Nachstehend findet Ihr alle Revisions-Unterlagen in deutscher Sprache: